Am 5. Juni 2024 habe ich nachfolgende Rede zum Thema „Solaranlagen im Freiraum“ in der Regionalversammlung gehalten:
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
dürfen Atomreaktoren in Grünzügen gebaut werden? Bevor jetzt jemand einen Herzkasper bekommt – die Frage ist nur ein Gedankenspiel für den Fall, dass in einem europäischen Kompromiss die Kernenergie als emissionsfreie Energiequelle zur Erreichung der Klimaschutzziele anerkannt werden sollte. Beruhigen Sie sich, wir sind uns schnell einig, dass das keine gute Idee ist.
Genauso wie es keine gute Idee von Bund, Land und Regierungspräsidium ist, die regionalen Grünzüge pauschal für Anlagen der regenerativen Energieerzeugung zu öffnen. Viele schlechte Ideen haben sich Bund und Land ausgedacht, die jetzt leider den rechtlichen Rahmen für unsere Arbeit in der Regionalversammlung bilden:
Es ist eine schlechte Idee, völlig unterschiedlich dicht besiedelten Regionalverbänden dieselben Flächenziele aufs Auge zu drücken. Es ist eine schlechte Idee, die riesigen Potenziale für PV auf Dachflächen in der Region Stuttgart von der Anrechnung auszuschließen. Es ist eine schlechte Idee, die Solarthermie auszuschließen, wo wir doch die zweitgrößte deutsche Freiflächenanlage in Ludwigsburg haben. Es ist eine schlechte Idee zu meinen, man könne die Grünzüge nur für Anlagen der regenerativen Energieerzeugung öffnen. Die Vorstellung, dass ein Investor ein Fußballfeld mit PV belegen darf, daneben aber der Kleingärtner weiterhin heftigen Ärger bekommt, wenn er ein Holzhäuschen für seine drei Gartengeräte aufstellt, sagt doch alles. Das wird weder von der Bevölkerung noch von den Gerichten akzeptiert werden. Es war eine schlechte Idee, die Rahmenbedingungen im laufenden Planungsprozess zu ändern: Hieß es im März noch „weitgehende Öffnung der Grünzüge“, d.h. im Rahmen einer Abwägung, wird im November eine vollständige Öffnung gefordert. Verlässliche Planungsbedingungen wurden versprochen, aber nicht eingehalten.
Wie gehen wir nun mit solchen katastrophalen Rahmenbedingungen um? Kapitulieren und neben Vorbehaltsgebieten für Photovoltaik (PV) und Vorranggebieten für Windkraft die Grünzüge wahllos öffnen? Nein, in einem guten Dialog zwischen Regionalverwaltung und Planungsausschuss ist ein widerständiger Weg entstanden: Den schlechten gesetzlichen Rahmenbedingungen können wir uns nicht entziehen, aber doch die Hälfte unserer Grünzüge weiter schützen: Biotopverbundflächen, Wald und exponierte Lagen bleiben weiter geschützt. Umgekehrt ist künftig auf 48 Prozent der Grünzugfläche PV möglich. Das ist sehr weitgehend. Ich bin aber zuversichtlich, dass die Städte und Gemeinden verantwortlich mit dieser Situation umgehen und nicht jeden Wunsch mit einem Bebauungsplan durchwinken werden, sondern auf eine verantwortliche Abwägung mit dem Landschaftsschutz setzen. Wir haben uns als FDP immer gegen ein komplettes Verbot von Freiflächen-PV in Grünzügen ausgesprochen, weil es topografische Lagen gibt, z.B. Senken, wo sie niemanden stören oder Ackerland im Grenznutzenbereich, wo es wirtschaftlich interessant ist. Uns ging es aber um Einzelfallregelungen und nicht um pauschale Öffnungen.
Das Gesamtpaket für Solarenergie ist nun eine gute Lösung unter schlechten Rahmenbedingungen: 0,7 Prozent der Regionsfläche steht für Vorbehaltsgebiete zur Verfügung. Hier kann entlang von bestehenden Infrastruktureinrichtungen ohne Bebauungsplan PV errichtet werden. Biotopverbund, Wald und exponierte Lagen sind auf der anderen Seite weiterhin tabu. Dazwischen gibt es Flächen im Außenbereich, auf denen PV mit Bebauungsplan möglich ist. Die Landesministerien und das RP sollten unseren Lösungsvorschlag dankbar annehmen. Dann müssen sie sich in Zukunft auch nicht mit Atomreaktoren in Grünzügen rumschlagen. Die FDP wird nicht aus Begeisterung, aber aus Verantwortung dem Beschlussvorschlag zustimmen.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.