HundLandauf landab verabschieden die Kommunen ihre Haushalte und drehen an der bekannten großen Stellschraube bei den Einnahmen – der Grundsteuer. Es gibt aber auch kleine Stellschrauben, die bewegt werden können und hier entfalten die Städte und Gemeinden ihre Kreativität: Die Pferdesteuer wird diskutiert und manche Kommune führt die Zweitwohnsitzsteuer ein. Die Zahl der Einwohner mit Erstwohnsitz ist ja ausschlaggebend für den Anteil, den die Kommunen an der Einkommenssteuer sowie aus dem Finanzausgleich ihres jeweiligen Landes bekommen. „Zweitwohnsitzer“ bringen ohne diese Steuer dem Stadtsäckel also nichts. Da man pauschal annimmt, dass Menschen mit zwei Wohnungen auch finanziell leistungsfähig sind, wird bei einer solchen Steuer dann ordentlich zugelangt. Bemessungsgrundlage ist meist die Jahreskaltmiete oder die ortsübliche Vergleichsmiete. Hierauf wird dann ein Steuersatz zwischen fünf (Tübingen) und 26 Prozent (Baden-Baden) erhoben.

Die Remsecker kleine Stellschraube heißt Hundesteuer. Am 10. Dezember hat der Gemeinderat im Vorgriff auf den Haushaltsentwurf, der erst am 22. Dezember eingebracht wird, die Hundesteuer ordentlich erhöht. Der Kämmerer erwartet 24.000 € mehr in der Kasse, weil die Steuer für den Ersthund von 102 auf 132 € (Steigerung von 29 Prozent) und bei Kampfhunden von 624 auf 732 € (Steigerung von 17 Prozent) erhöht wurde. Da die Kampfhundesteuer in ihrer Höhe im Moment vor Gericht umkämpft ist, wurde hier aus Gründen der Rechtssicherheit vorsichtig vorgegangen. Allerdings sieht die neue Hundesteuersatzung eine Verdoppelung des Steuersatzes für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund vor.

Wer sprudelnde Mehreinnahmen über die Kampfhunde erwartet hat, sieht sich jedoch getäuscht. In Remseck sind nur sechs oder sieben Kampfhunde gemeldet. Nur um die drei Prozent der Mehreinnahmen werden also über Kampfhunde hereingebracht werden! Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist nun zu hören, dass in Remseck wesentlich mehr Kampfhunde logieren. Schlaue Bürger melden ihren Terrier anscheinend bei Verwandten in Kommunen ohne oder mit niedrigen Kampfhundesteuersätzen an. Da der Ordnungsdienst der Gemeinde nicht über die Felder streifen und die Hundemarken kontrollieren kann, ist guter Rat teuer. Wie wäre es mit einer Zweitwohnsitzsteuer für Kampfhunde? Aber was ist die Bemessungsgrundlage? Hier ist Kreativität gefragt.

Steuerkreativität mit Hund

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