Vor acht Jahren wurde in Remseck die Diskussion um den Weg zur Großen Kreisstadt geführt. Die FDP hatte damals im Rat angeregt, die Bundestagswahl 2002 mit einem Bürgerentscheid zum Thema zu verbinden. Der Termin spare Kosten und Organisationsaufwand. Das wurde damals von der Verwaltung u.a. mit dem Argument niedergebügelt, dass Bürgerentscheide an Terminen von Bundestagswahlen rechtlich gar nicht zulässig seien. Am Sonntag sind wieder Bundestagswahlen. „Mehr Demokratie“ hat die angeblichen Rechtsbrecher zusammengestellt: „In sechs Gemeinden entscheiden die Bürger und Bürgerinnen nicht nur über die Zusammensetzung des Bundestags, sondern stimmen auch über Sachfragen ab. In Creglingen geht es um den Erhalt des Mesnerhauses, in Simmozheim um den Bau einer Sporthalle und die Sanierung des bestehenden Gebäudes. Die Bad Dürrheimer stimmen ab, ob sie in Zukunft weicheres Wasser bekommen. In Vaihingen/Enz will eine Initiative einen Radweg auf einer ehemaligen Bahntrasse durchsetzen. In Beilstein geht es um die Ansiedlung eines Supermarktes. In Leutkirch wird über den Bau eines Freizeitparks entschieden. (…)Die Gemeinde Heddesheim will ein Gewerbegebiet erweitern und eine große Logistikfirma ansiedeln. Nach dem Urteil des VGH Mannheim zu Bürgerentscheiden und Bauleitplanung ist dazu ein Bürgerentscheid nicht mehr zulässig. Deswegen hat die Gemeinde Heddesheim eine Bürgerbefragung dazu angesetzt. (http://mitentscheiden.de/bw_bbaktuell.html)
Bürgerentscheid und Bundestagswahl
Vor acht Jahren wurde in Remseck die Diskussion um den Weg zur Großen Kreisstadt geführt. Die FDP hatte damals im Rat angeregt, die Bundestagswahl 2002 mit einem Bürgerentscheid zum Thema zu verbinden. Der Termin spare Kosten und Organisationsaufwand. Das wurde damals von der Verwaltung u.a. mit dem Argument niedergebügelt, dass Bürgerentscheide an Terminen von Bundestagswahlen rechtlich gar nicht zulässig seien. Am Sonntag sind wieder Bundestagswahlen. „Mehr Demokratie“ hat die angeblichen Rechtsbrecher zusammengestellt: „In sechs Gemeinden entscheiden die Bürger und Bürgerinnen nicht nur über die Zusammensetzung des Bundestags, sondern stimmen auch über Sachfragen ab. In Creglingen geht es um den Erhalt des Mesnerhauses, in Simmozheim um den Bau einer Sporthalle und die Sanierung des bestehenden Gebäudes. Die Bad Dürrheimer stimmen ab, ob sie in Zukunft weicheres Wasser bekommen. In Vaihingen/Enz will eine Initiative einen Radweg auf einer ehemaligen Bahntrasse durchsetzen. In Beilstein geht es um die Ansiedlung eines Supermarktes. In Leutkirch wird über den Bau eines Freizeitparks entschieden. (…)Die Gemeinde Heddesheim will ein Gewerbegebiet erweitern und eine große Logistikfirma ansiedeln. Nach dem Urteil des VGH Mannheim zu Bürgerentscheiden und Bauleitplanung ist dazu ein Bürgerentscheid nicht mehr zulässig. Deswegen hat die Gemeinde Heddesheim eine Bürgerbefragung dazu angesetzt. (http://mitentscheiden.de/bw_bbaktuell.html)
Bürgerentscheid und Bundestagswahl
Hallo Herr Buschmann,
weshalb hatte die FDP seinerzeit klein beigegeben; andere waren „mutiger“!
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raith
Hallo Herr Raith,
danke für Ihren Kommentar, den ich aber nicht ganz nachvollziehen kann: Im Herbst 2001 hatte die FDP einen Bürgerentscheid zum Thema Große Kreisstadt in Remseck gekoppelt mit der Bundestagswahl im September 2002 angeregt. Bereits am 18. Juni 2002 hatte der Gemeiderat aber die Erhebung Remsecks zur Großen Kreisstadt zum 1.1.2004 (gegen die Stimmen der FDP) beschlossen. Bereits 3 Monate vor der damaligen Bundestagswahl war die Sache somit per Mehrheitsbeschluss „gegessen“.
Die FDP hatte sich damals übrigens nicht gegen die Erhebung zur Großen Kreisstadt ausgesprochen, sondern Vorgehensweise und Termin kritisiert. Nachdem vergleichbare Kommunen sich 15 Jahre Zeit gelassen hatten für diesen Prozess, erschienen uns 1,5 Jahre doch etwas flott. Wir bevorzugten den 1.1.2006. Meines Erachtens haben uns die personalpolitischen Verwerfungen in Remseck seitdem Recht gegeben.
Anlässlich der Bundestagswahl 2009 habe ich an die Diskussion von 2001 erinnert, da ich die Bündelung von Wahlen und Bürgerentscheiden für eine gute sache halte (effizient und kostensparend).
Kai Buschmann
Hallo Herr Buschmann,
könnten Sie nicht – wie im FDP-Forum – Beitragsschreiber automatisch darauf hinweisen, sobald eine Antwort auf einen Beitrag erfolgt ist? Ihre Antwort vom 18.10.2009 habe ich erst heute durch Zufall entdeckt.
Danke für Ihre Antwort, die ich aber auch nicht ganz nachvollziehen kann: Sie und Herr Bohnert hatten sich doch auf der damaligen Klausursitzung in Gronau mit der rechtlich nicht haltbaren Aussage des OB zufrieden gegeben, ein Bürgerentscheid sei zur Großen Kreisstadt rechtlich nicht möglich! Wenn ich mich richtig erinnere, war ich der einsame Rufer in der Rechtswüste Remseck, der die falsche Rechtsauskunft es OB öffentlich und im Gemeinderat kritisierte!
Beispiele:
OB lt. LKZ18.09.2001: „… der Bürgerentscheid nach derzeitigem Kenntnisstand der Verwaltung rechtlich
gar nicht möglich.“
OB-Schreiben vom 02.10.2001: „Ob eine Gemeinde den Antrag auf Verleihung des Titels „Große Kreisstadt“ stellt, ist nach allgemeiner rechtlicher Auslegung ausschließlich eine Entscheidung des Gemeinderats. Ein Bürgerentscheid ist nicht zulässig.“
OB lt. Neckarblick vom 10.10.2001: „… dass eine Überprüfung der Verwaltung ergeben hätte, dass ein Bürgerentscheid in dieser Frage gar nicht zulässig ist.“
Mit Schreiben vom 9.12.2002 fragte mich der OB wegen meines Leserbriefs vom 6.12.2002 völlig unbedarft: „Da ich mich an eine solche Aussage (kein BB/BE möglich!) nicht erinnern kann, möchte ich Sie bitten, mir zu belegen, wann und bei welcher Gelegenheit ich eine solche Aussage gemacht haben soll.“
Welch schlechtes Gedächtnis des OB (kognitive Komplexitätsreduktion?) angesichts des damaligen Presserummels um die „Schuld“ der FDP-Räte, dass die Klausurtagung fast geplatzt wäre!