Am 17. Juli 2013 habe ich in der Regionalversammlung zur „Allgemeinen Vorschrift Busverkehr“ und dem Zuständigkeitsstreit zwischen Landkreisen und Region gesprochen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Journalisten neigen bekanntlich zur bildhaften Sprache, wenn es um Schlagzeilen geht. Das kommt aus dem Zwang, die Dinge für den Leser auf den Punkt zu bringen: „Im Busverkehr zerren zwei am Steuer“, titelte die Esslinger Zeitung, zu dem Thema, das wir heute behandeln. Und wenn ich mir den Verlauf der Debatte in den letzten Wochen bis heute anschaue, dann fällt mir spontan die Frage ein, ob wir uns eigentlich in der Regionalversammlung oder im Sandkasten befinden?

Glaubt denn jemand ernsthaft, wir könnten mit dem Streit, ob das unser Schäufelchen ist oder das der Landkreise bei den Menschen in der Region einen Blumentopf gewinnen? Denen ist das vollkommen egal. Hauptsache die Busse fahren pünktlich und zu vertretbaren Preisen.

Ist es nicht vielmehr so, dass wir als Erstes zu fragen haben, was den Menschen, den Busfahrenden, nutzt? Was haben die davon, wenn die Region meint, sie müsste ihr Schäufelchen bei Mama, Verzeihung Justitia einklagen? Was denken die Menschen, wenn sich Region und Kreise wie die Kinder im Sandkasten mit einem lauten „Das ist aber meins…“ balgen?

Mit dem Bild vom Sandkasten und dem Schäufelchen bin ich noch ganz freundlich geblieben. Die StZ hat heute Morgen den Streit „unwürdigen Kompetenz-Kannibalismus“ genannt.

Dabei ist es doch ganz einfach

• Region und Landkreise sollte das Interesse einen, einen optimalen Busverkehr zu haben.

• Region und Landkreise sollte das Interesse einen, dass die kleinen und mittleren Unternehmen, die bisher eine gute Verkehrsversorgung gewährleistet haben auch in Zukunft eine Chance haben, dies tun zu können.

• Region und Landkreise sollten das Interesse haben, die Möglichkeiten, die das neue EU-Recht bietet, gemeinsam so auszuschöpfen, dass die Busverkehr möglichst kostengünstig sind.

• Region und Landkreise sollten das Interesse haben, dass sie ein vorsintflutliches und für keinen durchschaubares System der Finanzierung so gestalten, dass es durchschaubar ist.

• Region und Landkreise sollten das Interesse haben, dafür die modernste verfügbare Technik einzusetzen. Die Schweizer können das, andere können das, warum sollten wir bei vorsintflutlichen Systemen stehen bleiben?

• Region und Landkreise sollten das Interesse haben, dafür alle Kompetenz und alles Wissen zu nutzen, das zur Verfügung steht. Je näher am Bürger desto besser.

Alle sechs Punkte auf den Punkt gebracht: Die „Allgemeine Vorschrift“, die eine Unzahl von Einzelregelungen ablöst, ist eine gute Idee. Die „Allgemeine Vorschrift“ durch Region und Kreise als gleichberechtigte Partner erarbeiten zu lassen, ist logisch. Alle Partner bringen Erfahrung und Fachwissen ein.

Und nicht zu vergessen Geld, denn die Hälfte aller Kosten trägt die öffentliche Hand. Die öffentliche Hand ist aber niemand anders als der Steuerzahler. Sie haben uns gewählt, damit wir ihren Nutzen mehren.

Die Busnutzer und die Steuerzahler haben einen Anspruch darauf, dass mit ihrem Geld sorgsam umgegangen wird. Sie haben einen Anspruch darauf, dass das Thema nicht zur Spielwiese machtpolitischen Geplänkels wird. Wer die Region stärken will, soll sie nicht durch sinnlose Streitereien schwächen. Es fehlt nicht viel, um dauerhaften Schaden anzurichten. Dazu noch ein Zitat aus der Esslinger Zeitung. „Auf den Landratsämtern traut man der Region andere Dinge zu: Dass sie die Allgemeine Vorschrift bewusst gegen die Wand fährt, um die Kreise beim Bus auszubooten.“

So weit sind wir schon. Da ist es erfreulich, dass sich inzwischen die vernünftigen Stimmen mehren. Wenn der VVS-Aufsichtsrat auf unsere Linie des FDP-FW-Antrages einschwenkt, will das viel heißen. Auch wenn der Bericht in der Zeitung dazu beim ersten Lesen etwas verwirrt: „Das Gremium entschied sich mehrheitlich dafür, dass nicht der Verband der Region Stuttgart allein eine neue Vorschrift über Finanzierungsfragen des Busverkehrs auf den Weg bringen soll. Vielmehr sei ein gemeinsamer Erlass durch den Verband und die Region angemessen.“ (StN, 10.7.13)

„Durch den Verband und die Region“? Aufs zweite Hinsehen wird klar, was der Autor meint. Er setzt unbewusst den Verband Region Stuttgart und die Region, die für ihn aus den Stadt- und Landkreisen besteht, nicht gleich.

Das lässt tief blicken und zeigt uns allen gleichzeitig den Weg. Die Lösung liegt in den von uns formulierten Antragspunkten bzw. im ergänzten Punkt 4 des Beschlussvorschlages. Sie stellen sicher, dass die Verbandsverwaltung auf den Weg der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Kreisen zurückkehrt. Wir haben mit Dr. Wurmthaler in der Fraktion über seine Vorstellungen gesprochen und schon dort festgestellt, dass die Region in dieser Frage so etwas wie die natürliche Rolle des Moderators, von mir aus auch des ehrlichen Maklers im Bismarck‘schen Sinne, einnehmen könnte, denn es ist auch nicht so, dass die Stadt Stuttgart und die Landkreise beim Busverkehr durchweg einheitliche Interessen oder einheitliche Verhältnisse haben.

Wir haben auch von Seiten der Landräte für unsere Idee positive Signale bekommen. Und als OB Kuhn von den Grünen angekündigt hat, er wolle das persönliche Gespräch mit dem Verbandsvorsitzenden Thomas Bopp (CDU) suchen, da haben wir uns gefreut, denn dass Grüne Ideen von FDP und Freien Wählern für gut befinden, gibt es ja nicht so häufig.

Wir begrüßen daher das nun gesendete Signal des Vorsitzenden und die Erweiterung des Beschlussvorschlages um den Punkt 4, in dem die Regionalversammlung den Vorsitzenden beauftragt, die Landesregierung zu bitten als Moderator zwischen Region und Kreisen zu wirken. Das ist der richtige Weg. Dem können wir zustimmen.

Es zeigt sich hier übrigens sehr schön, wie sinnvoll die Doppelspitze des Verbandes ist: Der Vorsitzende bittet um Moderation zwischen Regionalverwaltung und Landkreisen. Gäbe es nur eine Person in der Verbandsleitung, wäre der Ergänzungsvorschlag nicht bzw. nur bei Schizophrenie möglich.

Unseren Antrag ziehen wir übrigens nicht zurück, sondern stellen ihn für heute nicht zur Abstimmung, weil wir unser Anliegen im nachgereichten Punkt 4 des Beschlussvorschlages der Verwaltung berücksichtigt sehen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

 

Sandkastenspiele beim Busverkehr

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