Wir brauchen einen zügigen aber geordneten Ausbau der regenerativen Energien und dabei sind die Regionalverbände gefordert. Die Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen muss erhalten aber stark ausgeweitet werden.

Um dem Energiemangel durch den Atomausstieg zu begegnen, müssen die regenerativen Energien rasch ausgebaut werden. Dies kann aber nicht chaotisch und ungeordnet erfolgen. Überlegungen der neuen Landesregierung beim Ausbau der Windkraftanlagen das Planungsrecht der Regionalverbände zu streichen und ganz auf die Flächennutzungsplanung der Gemeinden zu setzen, sind der falsche Weg. Allein der Streit um das Ingersheimer Windrad zeigt, dass ein übergemeindlicher Ordnungsrahmen nötig ist, den die Regionalverbände garantieren können. Der Weg muss über eine deutliche und schnelle Ausweitung der Vorranggebiete für Windkraftanlagen in den Regionalplänen gehen. Hier ist der noch von der alten Landesregierung auf den Weg gebrachte Baden-Württembergische Windatlas bedeutsam, der die Gebiete mit Windpotenzial jetzt eindeutig ausweist. Die Datengrundlage und die Dimensionen der Windräder sind heute andere als bei der Erarbeitung der Regionalpläne. Auch rechtfertigt die Subventionslast der Stromverbraucher für Windkraft nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz nicht eine beliebige Aufstellung von Windrädern, sondern die gezielte Suche nach besonders geeigneten Standorten, die auch noch in zehn Jahren nach dem Ausbau der Offshore-Windparks in der Nordsee und der Erweiterung des Fernleitungsnetzes nach Süddeutschland nicht als Investitionsruinen in der Landschaft stehen, sondern dauerhaft einen Beitrag zur dezentralen Energieversorgung leisten können.

Ergänzend zur Windkraft geht es um das Ausbaupotenzial bei Biogas- und Fotovoltaikanlagen. Im Landkreis Ludwigsburg bestehen hier Grenzen bei Biogas, da die Großviehhaltung unterdurchschnittlich ist und daher solche Anlagen eher auf der Basis von Energiepflanzen als auf der Basis von Gülle und Mist arbeiten würden. Da dies letztlich auf eine weitere problematische „Vermaisung“ der Landschaft hinausläuft, gibt es hier nur begrenztes Potenzial in der Landwirtschaft. Anders sieht es bei Anlagen aus, die Abfallprodukte wie Fette aus industrieller Produktion verarbeiten wie in Großbottwar oder aus Speiseresten aus Großküchen Biogas erzeugen wie in der geplanten Nürtinger Großanlage. Insbesondere das Potenzial von Energiewäldern aus Pappeln und Weiden für Holzhackschnitzel wird unterschätzt und daher hat die FDP-Regionalfraktion einen Antrag zur Potenzialermittlung in die Regionalversammlung eingebracht.

Die FDP- Regionalfraktion hat bereits im März 2005 einen Antrag zur Feststellung des Potenzials von Fotovoltaikanlagen entlang von Lärmschutzwällen an Bundesstraßen und Autobahnen in die Regionalversammlung eingebracht. Ärgerlich finde ich, dass die Rechtslage bei Autounfällen in Zusammenhang mit solchen Anlagen bis heute ungeklärt ist. In Frankreich sieht man solche Lösungen vielerorts. Warum ist es bei uns so kompliziert?

Ausweitung der Vorranggebiete für Windkraftanlagen

Ein Kommentar zu „Ausweitung der Vorranggebiete für Windkraftanlagen

  • 21. September 2011 um 6:03 Uhr
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    Am 20.9.11 berichtete die LKZ unter dem Titel „Zucker warnt vor weiteren Biogasanlagen“ über die Auffassung des Vorsitzenden des Kreisbauernverbandes: „„Wir haben inzwischen genug Biogasanlagen!“ Bei dieser Feststellung verweist Eberhard Zucker, der Vorsitzende des Kreisbauernverbands Heilbronn-Ludwigsburg, vor allem aufs Enztal zwischen Mühlacker und Bietigheim.“ Und weiter: „Wo früher Getreide oder Kartoffeln angebaut wurden, wächst inzwischen immer öfter Mais – insbesondere in der Nähe der energiepolitisch gewollten Biogasanlagen. Das ärgert nicht mehr nur jene, die in der Verwandlung der heimischen Agrarpflanzen in Biomasse eine Gefahr für Landschaftsbild, Artenvielfalt und bäuerliches Ethos sehen. Im Hohenlohischen etwa oder auch in Oberschwaben seien die Biogasanlagen inzwischen so zahlreich, dass der Wettbewerb um Maisanbaufläche die Pachten fürs Ackerland nach oben treibe, weiß Eberhard Zucker.“

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